Börsenumsatzsteuer auch Effektenumsatzsteuer (stock exchange turnover tax)

Eine Abgabe, die in vielen Ländern auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren nach jeweils im Gesetz vorgeschriebener Weise erhoben wird. – In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft. – Ihre Wiedereinführung wird vor allem im linken politischen Lager (in left-wing political circles) dringend gefordert, um damit “die Reichen” zu schröpfen. Indessen wären in Deutschland wohl am meisten – jene kleinen Anleger betroffen, die ihre Ersparnisse in Aktien und Aktienfonds angelegt haben. Dazu ist – an (Mitte 2013) 2,4 Mio Vertragspartner von Riester-Aktien-Sparverträgen (Riester personal equity investment plans) zu denken sowie – an Millionen von Berufstätigen, die für ihre späteren Ruhestandbezüge in Lebensversicherungsverträge einbezahlen. Auf diese alle würde die Steuer überwälzt (the stock turnover tax would be passed-on to the savers and insured persons described above). Die ins Auge gefassten “Reichen” hingegen werden sehr rasch ihre Geschäfte an Börsen in solchen Ländern abwickeln, die keine Börsenumsatzsteuer erheben. – Siehe Schlusscheinstempel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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