Immobilien in älteren Dokumenten auch Realitäten und Liegenschaften (real estate)
In der deutschen Rechtssprache der Oberbegriff für unbebaute und bebaute Grundstücke (als abgesteckte, abgezirkelte Teile der Erdoberfläche) aller Art. Darin eingeschlossen sind alle auf einem Anwesen errichteten Gebäude (land and all physical property on, below or attached to the land). – Siehe Fahrnis.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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