Immengeld (beekeeping fee)

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Früher eine Abgabe für die Erlaubnis, Honigbienen (honeybees) halten zu dürfen. – Eine frühere Gebühr, die nicht ortsansässige Imker (apiarists) in die Gemeindekasse zu entrichten hatten, wenn sie – ihre Bienenvölker (bee colony) auf den Fluren der Gemeinde ausschwärmen liessen oder – auch den Bienenstock (beehive) zur Überwinterung unterbrachten. Imme = Honigbiene. – Wirtschaftsgeschichtlich spielt das Immengeld insofern eine wichtige Rolle, als bis nach 1800 Honig das bei weitem wichtigste Mittel zum Süssen (sweetener) von Speisen und Arzneimitteln war. Erst danach blühte die Gewinnung von Zucker aus Rüben auf. – Siehe Beutnergeld, Bienenprämie, Zeidlergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Immengeld (beekeeping fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/immengeld-beekeeping-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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