Event of Default (so auch im Deutschen; manchmal auch [juristisch ungenau] mit Verzugsfall übersetzt)

Auf dem Finanzmarkt ein Ereignis, das – seitens der Bank – einen Kündigungsgrund darstellt. Im Grunde handelt es sich stets um die Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen seitens des Schuldners (which is in default under one or several contractual obligations, such as the full and punctual payment of principal due and interests). In den Musterverträgen des European Master Agreement und der International Swaps and Derivates Association sind beim jeweiligen Vertragstyp die Einzelheiten meistens sehr ausführlich dargelegt. – Siehe Covenant, Darlehn, widerrufenes, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Intercreditor Agreement, Probability of Default, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Event of Default (so auch im Deutschen; manchmal auch [juristisch ungenau] mit Verzugsfall übersetzt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/event-of-default-so-auch-im-deutschen-manchmal-auch-juristisch-ungenau-mit-verzugsfall-ubersetzt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite