Entscheidungsfreistellung auch freie Hand (discretion)

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An der Börse gesagt wenn ein Anleger dem Makler einräumt, nach dessen fachkundiger Einschätzung einen Auftrag auszuführen (freedom given to the broker by a client to use his professional judgment regarding the execution of an order).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Entscheidungsfreistellung auch freie Hand (discretion)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/entscheidungsfreistellung-auch-freie-hand-discretion/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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