An der Börse gesagt wenn ein Anleger dem Makler einräumt, nach dessen fachkundiger Einschätzung einen Auftrag auszuführen (freedom given to the broker by a client to use his professional judgment regarding the execution of an order).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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