Einbürgerungsgeld auch Indenisationsgeld (naturalisation fee)

Auch in: FR

Früher übliche Gebühr, erhoben bei Personen, denen ein Heimatrecht (Niederlassungsrecht; right of residence) verliehen wurde. Teilweise verlangen auch heute noch einige Staaten (auch Gliedsaaten und Gemeinden) eine solche Abgabe. – Siehe Brautgeld, Küchengeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einbürgerungsgeld auch Indenisationsgeld (naturalisation fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einburgerungsgeld-auch-indenisationsgeld-naturalisation-fee/ (Stand: 15.10.2022).

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