CO₂-Grenzausgleichsmechanismus

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus belastet Importe mit einer Einfuhrabgabe, soweit die eingeführten Produkte noch keinen CO₂-Preisbestandteil enthalten, der mit dem europäischen Emissionshandel vergleichbar ist. Damit überträgt er einen Teil der europäischen CO₂-Bepreisung auf Einfuhren. Nach der im Bericht beschriebenen Finanzierungsstruktur sollen drei Viertel der daraus entstehenden nationalen Einnahmen dem EU-Haushalt zufließen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 41. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „CO₂-Grenzausgleichsmechanismus“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/co%e2%82%82-grenzausgleichsmechanismus/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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