Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus belastet Importe mit einer Einfuhrabgabe, soweit die eingeführten Produkte noch keinen CO₂-Preisbestandteil enthalten, der mit dem europäischen Emissionshandel vergleichbar ist. Damit überträgt er einen Teil der europäischen CO₂-Bepreisung auf Einfuhren. Nach der im Bericht beschriebenen Finanzierungsstruktur sollen drei Viertel der daraus entstehenden nationalen Einnahmen dem EU-Haushalt zufließen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 41. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.