Ein-Stimmen-Prinzip (one member-one vote-rule)

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Beim EZB-Rat die Tatsache, dass die Stimme eines jeden Teilnehmers gleich viel wiegt, also ohne Rücksicht auf das Gewicht der jeweiligen Volkswirtschaft. Eine nationale Zentralbank, die Einfluss haben möchte, muss die besten Argumente aufbieten; überzeugen kann man in solchen Gremien nur durch hohe Fachkompetenz. Im EZB-Rat kommt es darauf an, dass der Präsident der jeweiligen nationalen Zentralbank von seinem Haus hervorragend auf die Ratssitzungen vorbereitet wird. – Siehe Becket-Effekt, EZB-Protokolle, Veröffentlichung, Sitzordnungsstreit, Südfront.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ein-Stimmen-Prinzip (one member-one vote-rule)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ein-stimmen-prinzip-one-member-one-vote-rule/ (Stand: 15.10.2022).

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