Eintreibung auch Beitreibung und Exaktion (collection, encashment)

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Das Kassieren ausstehender Verbindlichkeiten bei Schuldnern, auch Inkasso genannt. – Den Geldeintreiber (debt collector) nennt die ältere Finanzsprache auch Exaktor (exactor, exacter), Exequent und Inkassant, und die Eintreibbarkeit – nämlich die Einredefreiheit und die Fälligkeit – einer Schuld bezeichnete man als Exibilität (exibitility). – Zwangsvollstreckender (foreclosed) Einzug von Geld durch Behörden, in erster Linie durch die Steuerbehörde (tax authority) und den Zoll (customs authority). – Siehe Einzug, Einzugszeit, Geldeintreibung, Inkassogeschäft, Inkassostrategie, Kassetierung, Vorauszahlung, Vorzeigung, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eintreibung auch Beitreibung und Exaktion (collection, encashment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eintreibung-auch-beitreibung-und-exaktion-collection-encashment/ (Stand: 15.10.2022).

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