Eintrittsgeld in älteren Dokumenten auch Isagogikon (admission, door money, gate money; entrance fee)

Auch in: EN FI

Allgemein eine Gebühr, die bei Betreten bestimmter Räume – etwa eines Museums (museum: a place where works of art, scientific samples, or other objects of permanent value are kept and exposed) – oder bestimmter Veranstaltungen – etwa eines Reitturniers (horse show) – erhoben wird, auch Einlassgeld genannt. Damit sollen anfallende Personal- und Sachkosten gedeckt werden. – Durch höchstrichterliche Entscheidung verbotene, gleichwohl aber keineswegs ausgerottete einmalige Zahlung dafür, dass Händler – vor allem: Filial-Discounter, Droguerie-Ketten, Baumärkte – eine Ware in das Sortiment aufnehmen (include in its range of products). – Von Grosstädten erhobene Abgabe für Automobile, welche in das Stadtgebiet einfahren, das Citygeld. – Siehe Lustbarkeitsgebühr, Schlüsselgeld, Torgeld, Türgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eintrittsgeld in älteren Dokumenten auch Isagogikon (admission, door money, gate money; entrance fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eintrittsgeld-in-alteren-dokumenten-auch-isagogikon-admission-door-money-gate-money-entrance-fee/ (Stand: 15.10.2022).

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