Von einem ausländischen Schiff zu entrichtende Abgabe in Bargeld für die Erlaubnis, in einem Hafen anzulegen (to moor). Im Unterschied zum Hafengeld, das für die Nutzung der Hafeneinrichtungen (port installations) zu bezahlen war, sah man im Ankergeld eine Art Eintrittsgebühr zum Betreten des jeweiligen fremden Landes. Das Ankergeld floss daher auch regelmässig der Staatskasse (Kammer) zu, nicht also der Hafenbehörde. – Sammelbezeichnung für englische Kolonialmünzen aus Silber, benannt nach dem Rückseitenbild (Revers), nämlich einem gekrönten Anker unter der britischen Krone. – Siehe Abfertigungsgeld, Auseisunggeld, Bordinggeld, Furtgeld, Hafengeld, Kaaggeld, Kaigeld, Kapgeld, Krangeld, Lastgeld, Leuchtturmgeld, Liegegeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Pratikageld, Schleusengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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