Ankergeld (anchorage; anchor money)

Auch in: EN

Von einem ausländischen Schiff zu entrichtende Abgabe in Bargeld für die Erlaubnis, in einem Hafen anzulegen (to moor). Im Unterschied zum Hafengeld, das für die Nutzung der Hafeneinrichtungen (port installations) zu bezahlen war, sah man im Ankergeld eine Art Eintrittsgebühr zum Betreten des jeweiligen fremden Landes. Das Ankergeld floss daher auch regelmässig der Staatskasse (Kammer) zu, nicht also der Hafenbehörde. – Sammelbezeichnung für englische Kolonialmünzen aus Silber, benannt nach dem Rückseitenbild (Revers), nämlich einem gekrönten Anker unter der britischen Krone. – Siehe Abfertigungsgeld, Auseisunggeld, Bordinggeld, Furtgeld, Hafengeld, Kaaggeld, Kaigeld, Kapgeld, Krangeld, Lastgeld, Leuchtturmgeld, Liegegeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Pratikageld, Schleusengeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ankergeld (anchorage; anchor money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ankergeld-anchorage-anchor-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite