Verladegeld und Verladgeld (loading fee, shipping expenses; entraining fee)

Vor allem auch in älteren Dokumenten häufig gleichgesetzt mit dem Ladegeld, nämlich die für das Einladen oder Ausladen von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. – Die von Waren transportierenden Lastkraftwagen [CH: Camions] erhobene Gebühr für die zwangsweise Beförderung auf der Schiene, im besonderen in Bezug auf die Schweiz gesagt. – Der alpenüberquerende Schwerlastverkehr (transalpine heavy goods vehicle traffic) muss zu einem bestimmten Prozentsatz an der Landesgrenze zu Italien, Frankreich und Deutschland auf Eisenbahnwaggons geladen und – aus Gründen des Umweltschutzes und in Ausführung der Alpenkonvention (Alpine Convention: ein 1991 in Kraft getretenes internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums in den Alpen) – auf der Schiene durch die Schweiz befördert werden. – Siehe Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Transitgeld, Übernahmeliste, Ungeld, Vignette.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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