Vor allem auch in älteren Dokumenten häufig gleichgesetzt mit dem Ladegeld, nämlich die für das Einladen oder Ausladen von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. – Die von Waren transportierenden Lastkraftwagen [CH: Camions] erhobene Gebühr für die zwangsweise Beförderung auf der Schiene, im besonderen in Bezug auf die Schweiz gesagt. – Der alpenüberquerende Schwerlastverkehr (transalpine heavy goods vehicle traffic) muss zu einem bestimmten Prozentsatz an der Landesgrenze zu Italien, Frankreich und Deutschland auf Eisenbahnwaggons geladen und – aus Gründen des Umweltschutzes und in Ausführung der Alpenkonvention (Alpine Convention: ein 1991 in Kraft getretenes internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums in den Alpen) – auf der Schiene durch die Schweiz befördert werden. – Siehe Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Transitgeld, Übernahmeliste, Ungeld, Vignette.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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