Derivategeschäfte-Clearingpflicht (obligation to clear derivate transactions)

Standardisierte OTC-Derivate sind gemäss EU-Verordnung seit August 2012 über eine Zentrale Gegenpartei zu clearen. – Nicht-standardisierte OTC-Derivate (also Verträge, die individuell zwischen einem Käufer und Verkäufer abgeschlossen werden und nicht an den Markt gelangen) sind bis anhin noch nicht clearingpflichtig. Jedoch ist vorgeschrieben, dass entsprechende Kontrakte hinsichtlich des Bestandes regelmässig abzugleichen sind und ein angemessenes Risikomanagement erfolgt. – Siehe Derivategeschäfte, bilaterale, Derivate-Informationspflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Derivateverordnung, European Market Infrastructure Regulation. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 164 (Darstellung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Derivategeschäfte-Clearingpflicht (obligation to clear derivate transactions)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/derivategeschafte-clearingpflicht-obligation-to-clear-derivate-transactions/ (Stand: 15.10.2022).

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