Dammzoll (wayside duty)

In älteren Dokumenten eine Abgabe zur Errichtung und zum laufenden Unterhalt eines Strassendamms (road embankment), vor allem zur Sicherung an gefährlichen Stellen des Geländes wie Steilhängen (steeps). Zahlungspflichtig waren alle die betreffende Strasse befahrenden Fuhrwerke. Personen zu Fuss und zu Pferd blieben in der Regel von der Entrichtung des Zolls ausgenommen. – Siehe Chausseegeld, Furtgeld, Maut.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar