Dammzoll (wayside duty)

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In älteren Dokumenten eine Abgabe zur Errichtung und zum laufenden Unterhalt eines Strassendamms (road embankment), vor allem zur Sicherung an gefährlichen Stellen des Geländes wie Steilhängen (steeps). Zahlungspflichtig waren alle die betreffende Strasse befahrenden Fuhrwerke. Personen zu Fuss und zu Pferd blieben in der Regel von der Entrichtung des Zolls ausgenommen. – Siehe Chausseegeld, Furtgeld, Maut.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dammzoll (wayside duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dammzoll-wayside-duty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com