Türgeld (door money)

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Früher von Gläubigen beim Eintritt zum Gottesdienst in der Kirche erbetene Abgabe zur Erhaltung des Gebäudes (upkeep of the church). Wiederholt untersagten die Päpste das Türgeld nachdrücklich, und ein entsprechendes Verbot wurde kirchenrechtlich (canonical) für die gesamte Katholische Kirche erlassen (promulgiert; promulgated). Auch die Protestantischen Kirchen gestatteten kein Türgeld für den Besuch des Gottesdienstes. Diese Verbote erreichten, dass der Zugang zu den gottesdienstlichen Handlungen (church services) für jedermann frei blieb. Die Mehrzahl der Gemeinden (parishes) erbittet statt des Türgeldes heute am Ende des Gottesdienstes um eine freiwillige Spende (voluntary contribution) für die Unterhaltung der Kirchengebäude. – Gebühr, die einige Gemeinden für die alte Gebäude wie Burgen, Schlösser oder historische Rathäuser stark belastende Begehung durch Touristen (sightseers) beim Betreten verlangen. Die Einnahmen aus dem Türgeld dienen der Erhaltung der Bausubstanz (basic structure, building stock). – In Diskotheken (discotheques), Tanzbars (dance bars) und ähnlichen Stätten beim Betreten zumeist im Zuge der Ausweiskontrolle (asking for identification, proof of age) zu zahlender Betrag, Dessen Empfang wird vielfach durch Stempel auf den Handrücken (back of the hand) bescheinigt. – Bei manchen Veranstaltungen – auch bei Konzerten und Theateraufführungen (theatre play) – eingeforderte Gebühr für Personen, die verspätet, nach Schliessung der Türen (closing time) noch eintreten möchten. Durch eine in der Höhe entsprechend bemessene Gebühr kann erfahrungsgemäss erreicht werden, dass sich die Besucher pünktlich einfinden und die Veranstaltung nicht durch den laufenden Zustrom von regelmässigen Zuspätkommern (notorious latecomers) gestört wird. – Betrag, der von zumeist fragwürdigen Spendensammlern (dubious door-to-door charity fundraiser, charity mugger) an Haustüren erbettelt wird; meistens in der Nebenbedeutung, dass die Angesprochenen (visited persons) etwas spenden, um den Spendensammler loszuwerden (get rid of the fundraiser). – Andere Bezeichnung für das Eintrittsgeld. – Siehe Sitzgeld, Torgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Türgeld (door money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/turgeld-door-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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