Bürgersolaranlagen (private solar power plants)

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Einige Anleger schliessen sich zusammen, um eine Solaranlage (solar installation, solar plant) zu finanzieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wies mehrfach darauf hin, dass in Deutschland das Angebot von solchen, in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR; civil law association) gegründeten Gesellschaften ebenso der Prospektpflicht unterliegt wie PublikumsKommanditgesellschaften (private limited partnerships), die in einen ganzen Solarpark (solar array) investieren. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 200 (BaFin stellt unerlaubt Angebote fest).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bürgersolaranlagen (private solar power plants)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/burgersolaranlagen-private-solar-power-plants/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com