Börseneinführung (admission to exchange dealing, listing)

Für Effektenbörsen im Euroraum von der EZB erfasst hinsichtlich – der Anzahl der Börsengänge sowie – des Umsatzvolumens und auf verschiedene Einflussgrössen hin untersucht sowie im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” in der Rubrik “Finanzmärkte” veröffentlicht. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Dezember 2002, S. 37 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 f. (Interessenkonflikte bei Konsortialbanken).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börseneinführung (admission to exchange dealing, listing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borseneinfuhrung-admission-to-exchange-dealing-listing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com