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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

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Bankenaufsicht, europäische, Gebühren (Single Supervisory Mechanism. service fees, SSM supervisory fees)

Für die Aufwendungen in Zusammenhang mit der europäischen Bankenaufsicht – im wesentlichen Personal- und Sachkosten (personnel and material costs: the personnel costs are calculated with 60 percent of the total amount; costs for travelling, advisory services, and IT with 30 percent and costs for the business premises with 10 percent) – wird bei den beaufsichtigten Instituten eine Gebühr (supervisory fee) erhoben. Für das Jahr 2015 veranschlagte die EZB den gesamthaften Bedarf an Aufsichtsgebühren in Zusammenhang mit dem SSM auf 260 Mio EUR. Über die Umlegung dieses Betrages auf die einzelnen Banken hat die EZB eine eigene Verordnung erlassen. Diese wurde zunächst als Entwurf veröffentlicht und dann in einer öffentlichen Anhörung (public consultation) mit den Beteiligten erörtert, was allenthalben beifällig aufgenommen wurde. Am 30. Oktober 2014 veröffentlichte die EZB dann die Verordnung über Aufsichtsgebühren. – Weil der SSM auch Ländern ausserhalb des Eurogebiets offensteht, so werden die Aufwendungen dann steigen, wenn sich weitere Länder dem Aufsichtsmechanismus anschliessen. – Die vom SSM beaufsichtigen Banken haben den Vorteil, dass sie weltweit ein verhältnismässig hohes Vertrauen geniessen (enjoy globally a high level of trust). Dadurch sinken ihre Refinanzierungskosten (refinancing costs), und die Institute erhalten auch mehr Einlagen von Kunden. Eine Erhöhung der Gebühren für die Kundschaft zum Ausgleich der zusätzlichen Aufsichtsgebühren ist also nicht unbedingt zu erwarten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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