Anteilsrecht (share right)

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Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert. – In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden. – Siehe Aktie, Wertpapier. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34 f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anteilsrecht (share right)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anteilsrecht-share-right/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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