Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert. – In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden. – Siehe Aktie, Wertpapier. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34 f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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