Außenfinanzierung

Außenfinanzierung beruht auf Finanzierungsmitteln, die externe Kapitalgeber einem Unternehmen bereitstellen. Sie kann als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen und hängt von den Bedingungen an Kredit- und Kapitalmärkten ab. Zum Fremdkapital rechnet der Bericht insbesondere Bank- und Nichtbankkredite, Handelskredite, Anzahlungen, versicherungstechnische Rückstellungen und Schuldverschreibungen. Das Eigenkapital umfasst börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien sowie sonstige Anteilsrechte. Außenfinanzierung ist unmittelbarer als Innenfinanzierung von Zinsen, Risikoeinschätzungen und Kreditangebot abhängig.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 138. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

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Gewichtete Kapitalkosten (WACC)

\[WACC=\frac{E}{D+E}r_E+\frac{D}{D+E}r_D(1-s)\]

Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.

Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.

Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Außenfinanzierung“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausenfinanzierung/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com