Anschleichen (stalking)

Auch in: EN CS FR IT NL PL SK SV

Die (derzeit noch bestehende) Möglichkeit, durch – den Kauf von bis zu 2,99 Prozent (ab 3 Prozent besteht nach § 25 WpHG eine Meldepflicht) der Aktien einer Gesellschaft und – gleichzeitigem Erwerb von bis zu 4,99 Prozent (hier liegt die Grenze zur Meldepflicht bei 5 Prozent) an sonstigen Finanzinstrumenten eine bereits beachtliche Stellung in einer Aktiengesellschaft aufzubauen, ohne einer Mitteilungspflicht zu unterliegen. Eine Zusammenrechnung soll durch die geplante Novellierung von § 25, Abs. 2 WpHG vorgeschrieben werden. Indessen gibt es auch eine Reihe anderer Wege, um sich an ein Unternehmen heranzuschleichen. – Siehe Aktionärstimmjagd, Freier, Fusionen und Übernahmen, Greenmail, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, Material-AdverseChange-Klausel, Nominee, Radar-Überwachung, Shark Watcher, StimmrechtOffenlegung, Stimmrecht-Datenbank, Transparenz-Richtlinie, Übernahme, feindliche, Übernahme-Appell.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anschleichen (stalking)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anschleichen-stalking/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

2 Seitenaufrufe dieser Seite