Angebot, öffentliches (public offer)

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Auf dem Finanzmarkt liegt nach der Definition der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein öffentliches Angebot (buying quotation) vor, wenn über ein beliebiges Medium (zum Beispiel das Internet) ein unbestimmter Personenkreis aufgefordert wird, ein Kaufangebot (bid, offer to buy) abzugeben. – Siehe Prospektpflicht, Publikumsfonds, Umtausch-Angebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Angebot, öffentliches (public offer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/angebot-offentliches-public-offer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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