Angebot, gemeinsames (joint tender)

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Aufsichtsrechtlich der Fall, dass zwei oder mehrere Bieter eine Offerte zur Übernahme einer Zielgesellschaft abgeben. – Siehe Acting in Concert, Personen, gemeinsam handelnde. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 226 (hier ausführliche Erläuterungen zur Rechtsposition der einzelnen Beteiligten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Angebot, gemeinsames (joint tender)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/angebot-gemeinsames-joint-tender/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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