Die Zahlung an den Eigner eines Schiffes (in weiterem Sinne manchmal auch gesagt von anderen Vermögensgegenständen) aus einem neutralen Staat als Entschädigung für die Beschlagnahme durch eine kriegsführende Macht (belligerent power). – Nach herrschender Meinung in der Völkerrechtslehre (prevailing opinion in international law) sind solche Zwangsenteignungen (compulsory expropriations) auch heute noch erlaubt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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