Gastgeld (lodging fee; cattle fodder fee) In alten Dokumenten die Forderung, welche ein Wirt für die Beherbergung und Verpflegung (Gastung; accommodation) eines Reisenden in Rechnung stellte. – Früher eine Zahlung zum Ersatz der Kosten für die Unterbringung und Fütterung fremder Nutztiere; vor allem auch bei Sicherungsbeschlagnahme (sequestration

the action of taking legal possession of an asset until a debt has bee paid or other claims have been met) von Kühen oder Pferden bzw. bei verpfändetem Aufnahmevieh.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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