Gastgeld (lodging fee; cattle fodder fee) In alten Dokumenten die Forderung, welche ein Wirt für die Beherbergung und Verpflegung (Gastung; accommodation) eines Reisenden in Rechnung stellte. – Früher eine Zahlung zum Ersatz der Kosten für die Unterbringung und Fütterung fremder Nutztiere; vor allem auch bei Sicherungsbeschlagnahme (sequestration

the action of taking legal possession of an asset until a debt has bee paid or other claims have been met) von Kühen oder Pferden bzw. bei verpfändetem Aufnahmevieh.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Gastgeld (lodging fee; cattle fodder fee) In alten Dokumenten die Forderung, welche ein Wirt für die Beherbergung und Verpflegung (Gastung; accommodation) eines Reisenden in Rechnung stellte. – Früher eine Zahlung zum Ersatz der Kosten für die Unterbringung und Fütterung fremder Nutztiere; vor allem auch bei Sicherungsbeschlagnahme (sequestration“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gastgeld-lodging-fee-cattle-fodder-fee-in-alten-dokumenten-die-forderung-welche-ein-wirt-fur-die-beherbergung-und-verpflegung-gastung-accommodation-eines-reisenden-in-rechnung-stellte/ (Stand: 15.10.2022).

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