Die im Zuge von Basel-III erforderliche höhere Eigenkapitalquote ist rechnerisch nicht nur durch eine Erhöhung des Zählers (das Kapital eines Instituts) möglich. Vielmehr ist auch Verringerung des Zählers (eine Minderung der Aktiva) möglich. Eine solche Verringerung ist erwünscht, soweit es um risikoreiche Finanzinstrumente und Eigenhandelspositionen geht. Unerwünscht wäre freilich ein solcher Weg, wenn Darlehn an Unternehmen und Privathaushalte betroffen sind. – Grundsätzlich lässt sich wohl die Spannung zwischen der notwendigen höheren Finanzstabilität durch mehr Eigenkapital einerseits und störenden Auswirkungen auf das Kreditwachstum nur über eine lange Zeitachse ausgleichen. Daher sieht Basel-III vor, das künftig vorzuhaltende harte Eigenkapital und den Kapitalerhaltungspuffer beginnend mit 3,4 Prozent im Jahr 2013 schrittweise zu erhöhen. Den Instituten wird damit Zeit eingeräumt, die höheren Kapitalanforderungen nicht durch Beschränkung der Darlehn, sondern durch Einbehaltung von Gewinnen (profit accumulation) bzw. durch Kapitalerhöhung (increase in capital) zu beschaffen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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