Kapitalerhaltungspuffer (capital conservation buffer)

Gemäss Basel-III müssen Banken ab 2016 einen besonderen Puffer zur Abfederung in Stresszeiten allfällig auftretender Verluste vorhalten. Dieser muss aus hartem Kernkapital bestehen; der Puffer darf allerdings in Krisenzeiten ausnahmsweise unterschritten werden. Der Kapitalerhaltungspuffer wird anfänglich 0,625 Prozent der Aktiva betragen und schrittweise bis 2019 auf 2,5 Prozent erhöht. – Siehe Aktiva-Minderung, Eventualschaden, Kapitalpuffer, antizyklischer, Kapitalplanung, Liquiditätsrisiko-Management, Puffer, gegenzyklischer, Risikotragfähigkeit, Zyklik.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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