Kapitalerhaltungspuffer (capital conservation buffer)

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Gemäss Basel-III müssen Banken ab 2016 einen besonderen Puffer zur Abfederung in Stresszeiten allfällig auftretender Verluste vorhalten. Dieser muss aus hartem Kernkapital bestehen; der Puffer darf allerdings in Krisenzeiten ausnahmsweise unterschritten werden. Der Kapitalerhaltungspuffer wird anfänglich 0,625 Prozent der Aktiva betragen und schrittweise bis 2019 auf 2,5 Prozent erhöht. – Siehe Aktiva-Minderung, Eventualschaden, Kapitalpuffer, antizyklischer, Kapitalplanung, Liquiditätsrisiko-Management, Puffer, gegenzyklischer, Risikotragfähigkeit, Zyklik.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalerhaltungspuffer (capital conservation buffer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalerhaltungspuffer-capital-conservation-buffer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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