Gewerbekapital (commercial capital)

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Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. – Im einzelnen umfasst das Gewerbekapital im steuerrechtlichen Sinne alle in einem Unternehmen dauernd genutzten Werte, gleichgültig, wem sie gehören (Eigentum Miete, Pacht). Beim Anlagekapital (fixed capital) werden alle dem Betrieb gewidmeten Gegenstände (Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patente) gezählt, beim Betriebskapital (floating capital) handelt es sich um Gegenstände, die fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formveränderung unterworfen sind (Betriebsmittel, Werkstoffe). Beide Arten werden in der Regel zu einem im Steuerrecht üblichen Einheitswert (assessed tax value) berechnet und entsprechend fortgeschrieben. – Siehe Anlagevermögen, Investition, Kapital, Vermögen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gewerbekapital (commercial capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gewerbekapital-commercial-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com