Einkommen (income). Wenn nicht anders abgegrenzt, jederart regelmässiger Zufluss von Geld in einen Privathaushalt. – Daneben ist der Begriff im Sozialrecht und Steuerrecht durch Definitionen und höchstrichterliche Rechtsprechung (jurisdiction of supreme court) in vielen besonderen Fassungen festgelegt. – Siehe Bonus, Einnahmen, Einkünfte. – Vgl. für Deutschland den statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Konjunkturlage”, Unterrubrik “Einkommen der privaten Haushalte”, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 50 (Einkommen der Privathaushalte aufgeschlüsselt).

Wenn nicht anders abgegrenzt, jederart regelmässiger Zufluss von Geld in einen Privathaushalt. – Daneben ist der Begriff im Sozialrecht und Steuerrecht durch Definitionen und höchstrichterliche Rechtsprechung (jurisdiction of supreme court) in vielen besonderen Fassungen festgelegt. – Siehe Bonus, Einnahmen, Einkünfte. – Vgl. für Deutschland den statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Konjunkturlage”, Unterrubrik “Einkommen der privaten Haushalte”, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 50 (Einkommen der Privathaushalte aufgeschlüsselt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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