Einkünfte (taxable income, emoluments, operating revenues)

Als steuerrechtlicher Begriff der Überschuss der Einnahmen, definiert als Zufluss von Vermögenswerten bei einer Wirtschaftseinheit über die Werbungskosten (professional outlay, income-related expenses in Bezug auf einen Privathaushalt, professional business expenses in Bezug auf ein Unternehmen. – Vielfach – und in alten Dokumenten zumal, dort häufig Revenüen und Reditus genannt – auch anstatt des Wortes Einnahmen gesagt und diesem Begriff inhaltlich und manchmal auch umfänglich gleichgesetzt. – Siehe Erwerbseinkommen, Phantomeinkünfte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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