Zinsertrag (interest yield)

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Grob die Einnahmen einer Bank aus – Kredit- und Geldmarktgeschäften, – festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen, – Aktien und anderen nichtverzinslichen Wertpapieren, – Beteiligungen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie – Erträge aus Gewinngemeinschaften (profit pools, syndicates) und (Teil)Gewinnabführungsverträgen (profit-transfer agreements). – Siehe Betriebsergebnis, Geschäfte, zinsabhängige, Zinsergebnis, Zinsüberschuss. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 17 (dort auch genauere Auflistung der Ertragsquellen) und zur Fortschreibung den jeweiligen September-Bericht der Deutschen Bundesbank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsertrag (interest yield)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsertrag-interest-yield/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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