Die Geld- und Sachleistungen gesamthaft, die von Arbeitgebern an die Arbeitnehmer erbracht werden, geteilt durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Neben den Bruttolöhnen und Bruttogehältern sind darin eingerechnet auch Sonderzahlungen (bonuses), die Überstunden-Vergütungen (overtime payments) und die Sozialbeiträge des Arbeitgebers (employers’ social security contributions). Diese Grösse wird von der Zentralbank sorgfältig beobachtet, weil aus ihr Rückschlüsse über die wirksame (Geld)Nachfrage gezogen werden können. – Siehe Arbeitskosten, Erwerbseinkommen, Fringe Benefits, Zwei-Säulen-Prinzip. – Vgl. die jeweiligen Werte, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen, im Anhang “Statistik des EuroWährungsgebiets”, Rubrik “Preise, Produktion, Nachfrage und Arbeitsmärkte” im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2004, S: 36 f., Monatsbericht der EZB vom Juli 2005, S. 43 ff. (Neuberechnung; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Vergleich Tarif-Verdienste und Effektiv-Verdienste; S. 37 wichtige Übersicht der Entwicklung seit 1996), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2007, S. 51 (Schwierigkeiten der statistischen Erfassung durch zunehmende Komplexität der Verträge), Monatsbericht der EZB vom November 2008, S. 75 ff. (ausführliche, lehrbuchmässige Darstellung; viele Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2009, S. 17 ff. (Problem der Mindestlöhne), Monatsbericht der EZB vom Juli 2010, S. 35 f. (Definitions- und Erfassungsprobleme), Monatsbericht der EZB vom Juni 2013, S. 69 ff. (Arbeitnehmerentgelt aufgeschlüsselt; Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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