Geldausgabeautomat, GAA, oft nur Geldautomat und landschaftlich auch Bankomat (cash dispenser, cash machine; USA

automated teller machine, ATM; teller = [im amerikanischen Englisch] Kassierer und [volkstümlich in den USA] money puker sowie money pump): Maschinelle Vorrichtung, durch welche Kunden – meistens in den Vorräumen der Bank – rund um die Uhr Geld von ihren Konten – auch durch Geldkarte – abheben können (an electromechanical device that enables self-servicing cash dispensing with use of a card). Zum Jahresende 2010 standen in Deutschland der Kundschaft etwa 54’000 Geldautomaten zur Verfügung, bestückt mit durchschnittlich 125’000 EUR je Automat; diesen standen aber nur 1’400 Einzahlungsgeräte gegenüber. Zum gleichen Zeitpunkt wurde etwa die Hälfte der Bargeldnachfrage über Geldausgabeautomaten gedeckt. – Die Verbreitung der Geldautomaten begünstigte sich überall dort, wo die Apparate nicht mehr von der Steuerbehörde als eigene, selbständige Betriebsstätte (independent commercial unit: jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, welche der Ausübung der Geschäfte eines stehenden Gewerbes dient) erfasst und als solche der Gewerbesteuer (trade tax) unterworfen wurden. – Siehe Auszug, Banknoten-Wertbeschränkung, Bargeld, tresoriertes, Bargeldbeschaffung, Bargeldkarte, Bargeldkreislauf, Geldkarte, Geschäftsstelle, vollautomatische, Kontostands-Abfrage, Prosument, Skimming, Strazze. – Vgl. Monatsbericht der deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 94.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Geldausgabeautomat, GAA, oft nur Geldautomat und landschaftlich auch Bankomat (cash dispenser, cash machine; USA“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldausgabeautomat-gaa-oft-nur-geldautomat-und-landschaftlich-auch-bankomat-cash-dispenser-cash-machine-usa/ (Stand: 15.10.2022).

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