Legegeld und Leggeld (basic capital; price surcharge; guild membership fee; court fee; storage charges, bail money)

Auch in: EN

In der älteren Literatur sehr häufig auftauchender Begriff in verschiedener Bedeutung – Grundkapital, Betriebskapital (current operating capita) eines einzelnen Kaufmanns oder einer Gesellschaft; – Zuschlag zum Preis bei Verkauf oder Versteigerung (Gant, in der älteren Finanzsprache auch Lizitation; licitation: the act of offering for sale to the highest bidder), ein Aufgeld; – regelmässiger Mitgliedsbeitrag in die Zunftkasse, Zunftgeld; – Summe, die bei Gericht vor Verfahrensbeginn von den Beteiligten zu hinterlegen ist, um die Zahlung die Gerichtskosten (court costs) sicherzustellen, Gerichtsgeld; – Ersatz der Aufwendungen bei Einlagerung von Waren; – Hinterlegung einer Summe vor Antritt eines öffentlichen Amtes als Haftgeld oder Kaution, Gewährgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Legegeld und Leggeld (basic capital; price surcharge; guild membership fee; court fee; storage charges, bail money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/legegeld-und-leggeld-basic-capital-price-surcharge-guild-membership-fee-court-fee-storage-charges-bail-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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