Der Vorgang, testamentarisch jemanden etwas zu hinterlassen (the act of giving or leaving personal property by a will). – Ein Vermögensgegenstand, der durch letztwillige Verfügung rechtswirksam auf eine Person oder Körperschaft übertragen wird (something that is bequeathed). – Siehe Begünstigter, Destinar.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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