Allgemein die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde nach gesetzlichen Vorschriften einem Einzelnen, einer Personengruppe oder einem Unternehmen auferlegte und in die jeweilige öffentliche Kasse fliessende Zahlung; im Unterschied zu dem an einen Geschädigten zu zahlenden Bussgeld. – Siehe Friedensgeld, Sühnegeld, Zwangsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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