Gefährdung (exposure)

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Wenn nicht anders definiert ein allfälliger Verlust aus jederart eingegangenem Risiko (the risk taken [= the exposure] for instance by a lender on a given borrower or asset class, and more generally via any financial instrument on any counterparty). – Siehe Eventualschaden.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gefährdung (exposure)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gefahrdung-exposure/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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