Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung (assessment of suitability and appropriateness)

Auch in: EN FR

Seit November 2007 durch die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung einem Institut vorgeschriebene Prüfung daraufhin, ob die einem Kunden angebotenen Papiere auch zu dessen Vorteil beitragen. – Siehe Geeignetheit, Straightjacking, Überregulierung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 108 f. (wesentlicher Inhalt der Vorschrift), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 165 (Produktaufsicht und –
Überwachung bei Wertpapierdienstleistern.)

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung (assessment of suitability and appropriateness)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geeignetheits-und-angemessenheitsprufung-assessment-of-suitability-and-appropriateness/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite