Seit November 2007 durch die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung einem Institut vorgeschriebene Prüfung daraufhin, ob die einem Kunden angebotenen Papiere auch zu dessen Vorteil beitragen. – Siehe Geeignetheit, Straightjacking, Überregulierung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 108 f. (wesentlicher Inhalt der Vorschrift), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 165 (Produktaufsicht und –
Überwachung bei Wertpapierdienstleistern.)
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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