Als aufsichtsrechtlicher Begriff die Beurteilung eines Geschäftes daraufhin, ob es den verfügbaren Mitteln des Anlegers entspricht und auch in seinem Interesse liegt (requirement that any transaction fall within the financial means and investment objectives of an investor). – Siehe Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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