Geeignetheit (suitability)

Auch in: EN FR

Als aufsichtsrechtlicher Begriff die Beurteilung eines Geschäftes daraufhin, ob es den verfügbaren Mitteln des Anlegers entspricht und auch in seinem Interesse liegt (requirement that any transaction fall within the financial means and investment objectives of an investor). – Siehe Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geeignetheit (suitability)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geeignetheit-suitability/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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