Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)

Auch in: EN

Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung – in die Hand, in die Faust – genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück. – Bei Insolvenz dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen. – Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Erster, trauriger, Fälligkeit, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Übersatz, Wucher, Zahlhaus.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/faustpfand-loan-on-collateral-security-dead-pledge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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