Sicherheit ([collateral] security)

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Allgemein ein Vermögensgegenstand, der dazu geeignet ist, das mit einem Darlehn verbundene Risiko zu mindern (the characteristic of an asset assigned/pledged by a borrower to a lender as a form of credit enhancement designed to reduce the risk attached to lending it some money). – Im besonderen auch die – Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, – die Verpfändung von Forderungen und beweglicher Sachen oder – die Bestellung von Hypotheken zur vorläufigen Durchsetzung von Rechten wie etwa eine Zwangsvollstreckung oder – zur Abwehr von Gegenrechten, beispielsweise des Zurückbehaltungsrechts (lien: right of retention). Nach § 234 BGB kann mit Wertpapieren Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswertes geleistet werden. – Im Rahmen der Beurteilung von Wertpapieren die Tatsache, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im voraus genau bekannt ist. – In Bezug auf Leveraged Buy-outs die Fähigkeit des Zielunternehmens, durch Erfolg am Absatzmarkt soviel an Cashflow zu erreichen, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzinvestor erfüllt werden können. – Siehe Kredit, besicherter, Pfandgeld, Sicherheiten, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld, Unterlegung., Unterpfand.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sicherheit ([collateral] security)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sicherheit-collateral-security/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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