Allgemein ein Vermögensgegenstand, der dazu geeignet ist, das mit einem Darlehn verbundene Risiko zu mindern (the characteristic of an asset assigned/pledged by a borrower to a lender as a form of credit enhancement designed to reduce the risk attached to lending it some money). – Im besonderen auch die – Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, – die Verpfändung von Forderungen und beweglicher Sachen oder – die Bestellung von Hypotheken zur vorläufigen Durchsetzung von Rechten wie etwa eine Zwangsvollstreckung oder – zur Abwehr von Gegenrechten, beispielsweise des Zurückbehaltungsrechts (lien: right of retention). Nach § 234 BGB kann mit Wertpapieren Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswertes geleistet werden. – Im Rahmen der Beurteilung von Wertpapieren die Tatsache, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im voraus genau bekannt ist. – In Bezug auf Leveraged Buy-outs die Fähigkeit des Zielunternehmens, durch Erfolg am Absatzmarkt soviel an Cashflow zu erreichen, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzinvestor erfüllt werden können. – Siehe Kredit, besicherter, Pfandgeld, Sicherheiten, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld, Unterlegung., Unterpfand.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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