Ein dem Gläubiger – der Bank – übergebene Hinterlage, die nicht zu verwerten ist, beispielsweise weil das Wertpapier gestohlen wurde.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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