Fastagegeld und nur Fastage (cask [lending] fee)
Früher die bei der Lieferung von in Fässern (casks) und Kanistern (canisters, jerrycans) verpackter Ware übliche Leihgebühr (lending fee) für das Behältnis. Bei Rückgabe des unversehrte Fasses wurde das Fastagegeld wieder zurückerstattet. – Siehe Emballage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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