Emballage[geld] (packaging lending fee)

Auch in: EN FR

Leihgebühr, die dem Empfänger einer in Containern, Gebinden, Behältern, Glasballons (bei flüssigen Chemikalien; liquid chemicals), Paletten und aufwendigen Kisten (wie bei Porzellan; porcelain) verpackten Ware sowie bei Kabeln (hier die Kabeltrommel; cable reel, cable roller) mit der Lieferung des Gutes in Rechnung gestellt wird. Bei vertragsgemässer Rückgabe des Packzeugs (returnable packaging) wird der Betrag dem Kunden in der Regel wieder gutgeschrieben. – Bei Verpackung in einem Fass (cask) und Kanister (canister, jerrycan) spricht man im besonderen von Fastage(geld). – Gebietsweise im Deutschen auch gesagt für das Flaschenpfand (CH: [Flaschen]Depot; bottle deposit), das bei Rückgabe des Leerguts (empties) im Geschäft oder beim Einschieben in den Leergutautomaten (reverse vending machine) zurückgegeben wird.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Emballage[geld] (packaging lending fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/emballagegeld-packaging-lending-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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