Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)

Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung – in die Hand, in die Faust – genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück. – Bei Insolvenz dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen. – Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Erster, trauriger, Fälligkeit, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Übersatz, Wucher, Zahlhaus.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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