Bei einer Bank – wenn nicht ausdrücklich anders dargelegt – das Verhältnis von – Grundkapital (capital equity) – plus Forderungen an Kreditnehmer (loan reserves) – minus notleidende Kredite (non performing loans) – zu den Aktiva gesamthaft (total assets). – Der Internationale Währungsfonds hat die einzelnen, jeweils unter die genannten Summengrössen fallenden Posten genau definiert. Zudem haben die nationalen Aufsichtsbehörden entsprechende Berechnungen festgelegt. – Bei Hypothekenbanken die in Deutschland nach der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung vorgeschriebenen Aktiva (Deckungsmasse [coverage assets] zur Sicherstellung der fristgerechten Zins- und Tilgungsleistungen). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt zu diesem Zweck Deckungsprüfungen vor. – Siehe Beleihungswertermittlungsverordnung, Deckungsgrad, Deckungsprüfung, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Cook-Ratio, Finanzstabilität, Kapitalbedarfs-Verordnung, Liquiditätskrisenplan, Liquiditätspuffer. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 120 (geforderte Korrekturen der Deckungswerte), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 112 (die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger müssen sowohl nennwertig als auch barwertig durch Vermögensgegenstände wie Hypotheken gedeckt sein) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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