Deckungsprüfung (audit on cover assets)

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Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei Pfandbrief-Emittenten. Untersucht wird dabei, ob die als Deckung für die Pfandbriefe dienenden Vermögenswerte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. – Siehe Hypothekenbank, Liquiditätsmanagement. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 ff. (Kontrollen auch bei Landesbanken und Sparkassen; aufgeschlüsselter Prüfungsbericht), S. 119 (neue Deckungsregisterverordnung), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 130 (Beanstandungen bei der Beleihungswertermittlung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Bilanzgleichung

\[Vermoegen=Eigenkapital+Fremdkapital\]

Die grundlegende Gleichheit von Mittelverwendung und Mittelherkunft darstellen.

Variablen: Vermögen Aktiva; Eigenkapital und Fremdkapital Passiva.

Anwendung: Als Grundstruktur jeder Bilanz und doppelten Buchführung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Deckungsprüfung (audit on cover assets)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deckungsprufung-audit-on-cover-assets/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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