Deckungsprüfung (audit on cover assets)

Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei Pfandbrief-Emittenten. Untersucht wird dabei, ob die als Deckung für die Pfandbriefe dienenden Vermögenswerte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. – Siehe Hypothekenbank, Liquiditätsmanagement. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 ff. (Kontrollen auch bei Landesbanken und Sparkassen; aufgeschlüsselter Prüfungsbericht), S. 119 (neue Deckungsregisterverordnung), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 130 (Beanstandungen bei der Beleihungswertermittlung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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