Corporate Governance (so auch im Deutschen; manchmal mit Grundsätze der Unternehmensführung übersetzt)
Allgemein eine Verfahrensweise mit dem Ziel, ein Unternehmen zu führen, zu verwalten und/oder zu überwachen (the method by which a corporation is directed, administered and/or controlled). – Richtlinien und Vorschriften zur Leitung und Überwachung von börsennotierten Gesellschaften. Entsprechende Bestimmungen sind – in erster Linie gesellschaftsrechtliche, in Deutschland grösstenteils im HGB (German Code of Commerce) kodifizierte Regelungen, wie vor allem interne Kontrolle, Rechte und Pflichten der Verwaltungsorgane und der Hauptversammlung sowie deren Verhältnis zueinander. Daneben sind – kapitalmarktrechtliche Vorschriften wie vor allem Transparenz wichtiger Bestandteil der Corporate Governance. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften (legal requirements) haben auch viele Unternehmen teilweise umfangreiche – firmeninterne (in-house) Grundsätze eingeführt, die eine besondere Firmenkultur (company culture, corporate culture) prägen, wie beispielsweise hinsichtlich der Beziehungen der Mitarbeiter untereinander und das Verhalten in Bezug auf den Umgang mit Kunden und Lieferanten. Die Wirkweise solcher Grundsätze versucht hier die Organisationstheorie (organisational theory) als Wissenschaft über die Funktionsweise von gesellschaftlichen Gebilden zu erklären. – Siehe Abschottung, Banker-Stammtisch, Chinese Wall, Compliance, Corporate Fashion, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Offenlegungspflicht, Organkredite, Prospekt-Rechtssetzung der EU, System Securities Watch Application (SWAP), Untertunnelung, Verhaltenskodex, Wall Crossing. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 43, Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. (ausführliche, lehrbuchmässige Darlegung), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005, S. 89 ff. (hier auch Konfliktsituationen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 53 f. (Weiterentwicklung aufsichtlicher Massnahmen; Bericht der IOSCO zum Thema Unabhängigkeit von Verwaltungsorganen), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2008, S. 83 ff. (Corporate Governance bei grenzüberschreitende Bankfusionen), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 63 ff. (Studie über Mängel bei Corporate Governance, verschiedene Leitlinien), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 96 ff. (weitere Tätigkeiten und Vorschläge des Committee on Corporate Governance) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”; Jahresbericht 2010 der EZB, S. 212 ff. (Corporate Governance bei der EZB), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 72 ff. (verschiedene Schritte zur Stärkung der Corporate Governance.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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