Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen in die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. – Bei forderungsbesicherten Anleihen gesagt von den jeweils zugrundeliegenden Zahlungsverpflichtungen (payment obligations). – Siehe Aktienkurs-Risiko, Anlageverordnung, Covered Bonds, Deckungsgrad, Liquiditätsmanagement, Wertschwankungsrisiko. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Passende Formel
Bilanzgleichung
Die grundlegende Gleichheit von Mittelverwendung und Mittelherkunft darstellen.
Variablen: Vermögen Aktiva; Eigenkapital und Fremdkapital Passiva.
Anwendung: Als Grundstruktur jeder Bilanz und doppelten Buchführung.