Deckungsstock (cover fund, insurance coverage fund, security assets)

Auch in: FR

Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen in die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. – Bei forderungsbesicherten Anleihen gesagt von den jeweils zugrundeliegenden Zahlungsverpflichtungen (payment obligations). – Siehe Aktienkurs-Risiko, Anlageverordnung, Covered Bonds, Deckungsgrad, Liquiditätsmanagement, Wertschwankungsrisiko. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

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Bilanzgleichung

\[Vermoegen=Eigenkapital+Fremdkapital\]

Die grundlegende Gleichheit von Mittelverwendung und Mittelherkunft darstellen.

Variablen: Vermögen Aktiva; Eigenkapital und Fremdkapital Passiva.

Anwendung: Als Grundstruktur jeder Bilanz und doppelten Buchführung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Deckungsstock (cover fund, insurance coverage fund, security assets)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deckungsstock-cover-fund-insurance-coverage-fund-security-assets/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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