Deckungsstock (cover fund, insurance coverage fund, security assets)

Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen in die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. – Bei forderungsbesicherten Anleihen gesagt von den jeweils zugrundeliegenden Zahlungsverpflichtungen (payment obligations). – Siehe Aktienkurs-Risiko, Anlageverordnung, Covered Bonds, Deckungsgrad, Liquiditätsmanagement, Wertschwankungsrisiko. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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