Bergwerksgeld (mining fee, royalty)

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Die einmalig oder laufend zu entrichtende Abgabe an den Grundherrn für das Recht, auf seinem Grund Bodenschätze (natural resources) abbauen zu dürfen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bergwerksgeld (mining fee, royalty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bergwerksgeld-mining-fee-royalty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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